Moneytalk: Vermögen in der Ehe

In diesem Moneytalk spreche ich mit Prof. Dr. Angelika Nake über Vermögen in der Ehe. Sie räumt mit vielen gängigen Missverständnissen zu diesem Thema auf. Außerdem sprechen wir darüber, was man beim Gemeinschaftskonto beachten muss, wie es mit Immobilien in der Ehe aussieht und was mit einem Unternehmen passiert, das in der Ehe gegründet wurde.

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Meine Gästin in diesem Moneytalk ist Prof. Dr. Angelika Nake. Sie ist Professorin an der Hochschule in Darmstadt. Ihr Forschungsgebiet ist internationales Ehegüterrecht. Sie promovierte in spanischem Ehegüterrecht und verbrachte vor Kurzem ein Forschungssemester in Spanien. Bevor sie 2015 begann, als Professorin zu arbeiten, war sie über 20 Jahre Anwältin im Familienrecht und hat sehr viel Berufserfahrung in diesem Bereich.

Wenn ich eine Ehe eingehe, dann gehört 50% von allem, das erwirtschaftet wird mir. Stimmt das?

78% aller verheirateten Deutschen glauben das tatsächlich. Aber das ist ein riesengroßer Irrtum. Es stimmt nicht. Wir leben in einem Güterstand der Gütertrennung. Die Zugewinngemeinschaft heißt zwar so, ist in Wirklichkeit aber keine. Während der Ehe besteht eine ganz klare Gütertrennung.

Das heißt: Frau verdient ihr Geld und verwaltet es und Mann verdient sein Geld und verwaltet es.

Die Zugewinngemeinschaft kommt erst ins Spiel, wenn die Ehe scheitert und die Scheidung eingereicht wird. Dann wird evaluiert wie viel jeder Partner am Anfang der Ehe hatte – wie hoch also das Vermögen am Hochzeitstag war. Der Tag, an dem die Scheidung eingereicht wird, ist der nächste Stichtag. Auch zu diesem wird das Vermögen der beiden Personen jeweils einzeln betrachtet. Problematisch ist das zum Beispiel bei Aktiendepots: Diese könnten gestern einen ganz anderen Wert haben als heute. Was uns interessiert ist der Wert dieser am Stichtag. Dann wird alles zusammengerechnet.

Beispiel:

Am Hochzeitstag hatte ein Partner 20.000 Euro Vermögen und am Tag, an dem die Scheidung eingereicht wird, 100.000 Euro. Von diesen 100.000 Euro werden die 20.000 abgezogen. Der Rest wird durch 2 geteilt und eine Hälfte der Person, die weniger hat, zugesprochen. Das soll die Gleichberechtigung/Gerechtigkeit in der Ehe garantieren.

Wichtig: Es wird nur das aufgeteilt, was da ist. In der Ehe lebt das Paar in einer glasklaren Gütertrennung. Das soll bewusst so sein, der Gesetzgeber hat sich da etwas dabei gedacht.

Die Zugewinngemeinschaft ist aus dem deutschen Wirtschaftswunder heraus entstanden.  Man wollte den Aufschwung der deutschen Wirtschaft und die Chance für jede*n Unternehmer*in zu sein, nicht dadurch verwässern, dass irgendjemand anderes gefragt werden müsse oder dass man gewisse Dinge gemeinsam entscheiden müsse. Das war eine wirtschaftliche und unternehmerische Entscheidung.

Wenn beide Partner viel Geld verdienen, funktioniert das Ganze auch super. Es funktioniert dagegen nicht gut, wenn es sich um eine klassische Ehe handelt, in der ein Partner das Geld verdient und ein Partner auf die Kinder aufpasst. Denn der Partner, der auf die Kinder aufpasst, hat von der Möglichkeit, unternehmerisch tätig zu sein und sein Vermögen zu verwalten, nicht viel, da er keins besitzt.

Moment! Woher weiß ich nach 20 Jahren noch, wer damals was hatte?

Es macht auf jeden Fall Sinn, dies bei der Hochzeit zu dokumentieren und von beiden unterschreiben zu lassen. Notare machen das häufig. Bei Eheverträgen lassen sie sich beispielsweise eine Liste geben. Ansonsten ist es unglaublich schwierig, das nach so langer Zeit noch nachzuvollziehen.

Beispiel 1

Autos. Ein Gutachter schätzt den Wert des VW-Bus eines Partners im Jahre 1993. Diesen gibt es auch nicht mehr. Niemand weiß, in welchem Zustand der Bus in diesem Jahr war und beide Partner sagen etwas anderes.

Beispiel 2

Münzsammlungen. Es ist schwer zu sagen, wie viele Münzen sich vor 20 Jahren in dieser Sammlung befanden.

Die Zugewinngemeinschaft ist ein normales ZPO-Verfahren. Das heißt: Ich muss nachweisen, wovon ich profitieren würde. Deswegen – Bewahrt eure Unterlagen auf!

Immobilien in der Ehe

Wenn in einer Ehe eine Immobilie gekauft wird, gehört diese dann zu 50% mir?

Hier gilt: Nur die Person, die beim Notar unterschrieben hat, ist im Grundbuch eingetragen und nur dieser Person gehört die Immobilie.

Beispiel 1

Ein Paar beschließt, gemeinsam eine Immobilie zu kaufen. Da die Frau schwanger ist, geht sie nicht mit zum Notar. Der Mann unterschreibt allein und damit ist nur er ist im Grundbuch eingetragen. Das Haus gehört nur ihm und nicht der Frau.

Die Immobilie kann bei der Scheidung natürlich geschätzt werden und die Frau bekommt die Hälfte des Wertes. Aber die Immobilie gehört ihr nicht. Heißt, der Mann kann sie jederzeit vor die Tür setzen.

Gerade bei langen Ehen ist es für viele Menschen sehr schwer, dieses Haus verlassen zu müssen. Zugewinn bedeutet aber immer nur Geld und kein Gut.

Beispiel 2

Die Frau sammelt Bilder. Da sie aber kein eigenes Einkommen hat, bezahlt ihr Mann diese. Alle Bilder gehören somit ihm. Die Frau bekommt die Hälfte des Wertes ausgezahlt. Und genau das ist den meisten Menschen nicht klar: Ja, sie bekommt am Ende der Ehe Geld ausgezahlt, aber die Güter, an denen sie vielleicht hängt, gehören dem Mann.

78% der verheirateten Deutschen glauben, dass das, was sie in der Ehe erwerben, beiden gehört. Das nennt man eine Errungenschaftsgemeinschaft. Sie existiert in Belgien, Frankreich und Spanien – aber nicht in Deutschland.

Was passiert, wenn ein Partner 50% des Wertes der Immobilie bekommt, der andere dies aber nicht auszahlen kann?

Eine Scheidung ist hochemotional und es gibt keinen Anspruch an den anderen Ehegatten, vernünftig zu sein. Es gibt also keine Möglichkeit, den anderen zu bitten, gemeinsam das Haus zu verkaufen.

Beispiel:

Das Haus ist 300.000 Euro wert. Wenn beide beim Notar dafür unterschrieben haben, gehört es beiden. Wenn keiner der beiden den anderen ausbezahlen kann, macht es Sinn, das Haus auf dem freien Markt anzubieten. Das passiert aber häufig nicht, weil niemand das Haus verkaufen möchte. Ganz häufig kommt es dann zur Zwangsversteigerung. Bei den hohen Immobilienpreisen, die wir im Moment haben, ist das nicht schlimm, weil wir momentan gute Preise bekommen. Das war aber auch schon anders und kann dazu führen, dass man unter Wert verkaufen muss.

Wie verhält es sich mit Immobilien, die einer der Partner vor der Ehe gekauft hat?

Bestimmte Güter fallen nicht in den Zugewinn. Beispielsweise: Anfangsvermögen. Wie bereits erwähnt, werden am Tag der Hochzeit die jeweiligen Vermögen aufgelistet. Aber auch Schenkungen werden aus dem Zugewinn herausgerechnet und zum Anfangsvermögen gerechnet.

Beispiel 1

Deine Mutter schenkt dir 20.000 Euro während der Ehe, weil du sie so gut pflegst.

Auch ein Erbe fällt ins Anfangsvermögen und muss nicht mit dem Ehepartner geteilt werden.

Beispiel 2

Am Ende der Ehe hast du 300.000 Euro auf dem Konto. 200.000 Euro davon hast du geerbt. Es fallen nur 100.000 Euro in den Zugewinn.

Die Immobilie, die du geerbt hast oder die du vor der Ehe schon hattest, fällt an sich nicht in den Zugewinn. Die Wertsteigerung schon! Sie fällt in den Zugewinn. Und das kann teilweise richtig problematisch sein.

Beispiel 3

Die Ehefrau, die nicht gearbeitet hat, erbte eine Immobilie, in der die ganze Familie 20 Jahre lang lebte. Auch der Ehemann, der in dieser Zeit keine Miete zahlte. Dann trennt sich der Ehemann und bekommt von dieser Immobilie die halbe Wertsteigerung.

Beispiel 4

Die Ehefrau erbte einen Acker, der bebaut wird. Das wird dann richtig teuer, da es ein echter Mehrwert ist. Die Wertsteigerung muss sie mit ihrem Mann teilen. Oftmals mit Geld, das sie gar nicht hat.

Gemeinschaftskonto

Welche Art von Gemeinschaftskonto ist empfehlenswert? Reicht vielleicht auch eine Vollmacht?

In vielen Ehen – und häufiger, als man denkt – gibt es noch die klassische Rollenteilung, also Zuteilung von Haushaltsgeld und keine Kontovollmacht.

Ein gemeinsames Konto bedeutet in vielen Ehen immer noch ein sogenanntes Oder-Konto. Das bedeutet: Die Ehepartner gehen nicht zur Bank und eröffnen ein gemeinsames Konto, das Klaus und Maria Müller heißt, sondern das Konto heißt Klaus Müller und Maria Müller hat eine Vollmacht. 

Wenn etwas passiert, kann Klaus Maria jederzeit die Vollmacht entziehen und Maria hat nichts mehr. Bei einem reinen Vollmachtskonto ist ein Ehepartner vom anderen absolut abhängig. Auch wenn wir nicht davon ausgehen, dass Menschen sich ständig scheiden lassen, muss man das einfach wissen. Manche Paare sagen sicherlich: Wir kennen uns schon so lange, vertrauen uns und ein Vollmachtskonto ist kein Problem. Das ist völlig in Ordnung. Aber man muss wissen, was man tut.

Die sichere Variante ist ein Und-Konto. Hier läuft das Konto auf den Namen von beiden Partnern. Beide haben die gleichen Rechte, auf das Konto und Geld zuzugreifen.

Gerade in älteren, traditionellen Ehen haben viele Ehefrauen noch nicht einmal eine Vollmacht auf das Konto ihres Mannes. Das Problem entsteht dann, wenn dem Ehemann etwas passiert (zum Beispiel: Er wird dement, er liegt im Krankenhaus, im Koma, hat einen Schlaganfall,…). In solchen Fällen kommen die Frauen nicht an das Konto. Sie können teilweise die Miete nicht mehr zahlen oder einkaufen. Das Mindeste ist deshalb eine Vollmacht für den Ernstfall.

Sprecht das Thema auch bei euren Eltern an. Es muss nicht immer die Scheidung sein, sondern es kann auch ein (gesundheitlicher) Notfall sein. Checkt das mit euren Müttern und Tanten, damit sie in solchen Fällen an das Geld kommen.

Wenn ihr ein gemeinsames Konto eröffnen wollt, achtet darauf, dass es ein Und-Konto ist. Denkt daran, dass überall (Grundbuch, Konto, etc.) euer Name mit drauf steht, denn nur dann gehört es wirklich euch.

Wie sieht es mit Unternehmen aus, die in einer Ehe gegründet werden?

Schauen wir uns zum Vergleich an, wie das Ganze in Spanien funktioniert:

Das Einkommen, das der Ehemann verdient, gehört zur Hälfte der Ehefrau. Beide Ehepartner bilden also ein gemeinsames Eigentum. Deshalb muss der Mann seine Frau auch fragen, wie er das Geld anlegen sollte.

Wenn er während der Ehe ein Unternehmen gründet, muss er die Frau fragen, ob er den Kredit aufnehmen darf. Zumindest dann, wenn dieser einen gewissen Betrag überschreitet. Das passiert meistens in Form von Vollmachten. So hat die Frau die Hand drauf und alle Informationen darüber, was er macht.

In Deutschland ist das anders!

Nehmen wir als Beispiel einen modernen Ehemann

Dieser möchte sich um die drei Kinder kümmern und die Frau gründet ein Unternehmen. Sie muss ihren Mann nichts fragen. Obwohl der Mann, wenn er kein eigenes Einkommen hat, am Risiko partizipiert, kann sie frei entscheiden, wie sie ihr Geld investiert. Denn die Frau finanziert die Familie. 

Gehen wir nun davon aus, dass der Ernstfall eintritt und  ihre Firma in die Insolvenz geht. In diesem Fall ist der Manner zwar nicht insolvent und haftet nicht mit, es kann aber andere Probleme geben. 

Denn: Da gibt es noch die Banken. Diese fragen bei Kreditaufnahmen nach, ob man verheiratet ist und verlangen, dass der Ehegatte mit unterschreibt. In der Regel tun sie das dann tatsächlich.

In einem Fall entschied der BGH, dass dies unzulässig sei: Der Ehemann wollte 300.000 Euro aufnehmen und die Bank bestand darauf, dass die Ehefrau mit unterschreibt. Sie hatte weder einen Beruf noch ein Einkommen, aber 5 minderjährige Kinder. Diese Frau würde die 300.000 Euro nie abtragen können. Deshalb entschied der BGH, dass dies unwirksam sei.

Ansonsten unterschreiben die Ehepartner in der Regel die Kredite mit, haften für diese, haben aber keinen Einfluss auf den Gang des Unternehmens. Sie haben auch keinen Einfluss darauf, ob der Ehepartner den Kredit schnell oder langsam zurückzahlt. Der Ehepartner haftet für den Kredit mit, hat aber keinen Einfluss auf dessen Abbezahlung.

Denn: Eigentlich ist das Gute an der Zugewinngemeinschaft, dass der Ehepartner für die Schulden des anderen nicht mithaftet. Wenn die Bank von diesem aber verlangt, ebenfalls zu unterschreiben, sitzt er mit in den Schulden drin. Für diese Unterschrift bei der Bank haftet der Ehepartner.

Thema Ehevertrag: Was du wissen solltest

Die Zugewinngemeinschaft ist ideal für Paare, die beide ein Einkommen und keine Kinder haben.

Beide verdienen ihr Geld und können es frei verwalten, ohne den anderen fragen zu müssen.

Die größten Probleme hat die Zugewinngemeinschaft bei der klassischen Ehe. Wenn ein Partner für eine Zeit lang nicht arbeitet, verliert er. Im Endeffekt verlieren sogar beide.Denn wer schaut, wie viel beim sogenannten Versorgungsausgleich bei einer Scheidung für beide übrig bleibt, wird enttäuscht sein. Am Ende der Ehe werden die Rentenanwartschaften, die man bei der Deutschen Rentenversicherung erworben hat, geteilt. Und wenn nur einer der beiden arbeitet, wird dessen Rente geteilt. Denn der andere Ehepartner arbeitet nicht und zahlt auch nicht ein.

Beispiel

Der Mann hat 800 Euro Rentenanwartschaft erworben und muss am Ende der Ehe 300 Euro davon an seine Frau abgeben. Sie kann mit 300 Euro nicht leben und er mit den übrig gebliebenen 500 Euro möglicherweise auch nicht.

Im Grunde genommen ist die Frau in einer Zugewinngemeinschaft wie ein Kind. Denn die Selbstverwaltung des Vermögens steht und fällt mit ihrem Vermögen. Es nutzt ihr also nichts, wenn sie nichts hat. Wenn in einer Ehe die Frau kein Einkommen hat und der Mann 5000 Euro verdient, muss er zwar die Familie unterhalten, kann mit dem übrig gebliebenen Geld aber machen, was er will. Beide Ehepartner verwalten ihr Geld wie sie möchten. Die Ehefrau hat keinen Einfluss darauf, ob ihr Mann sein Geld anlegt oder bspw. teure Hobbys hat.

Wenn beide Ehepartner vernünftig sind und miteinander reden, funktioniert das natürlich. Trotzdem ist es gesetzlich nicht vorgesehen, dass der andere Ehepartner in irgendeiner Form mitentscheidet. Wenn einer der Ehepartner kein eigenes Einkommen hat, hat er keine Möglichkeit, die finanzielle Zukunft der Ehe mitzugestalten. Bei einer Scheidung werden außerdem die Anwartschaften, die ein Partner ansammelt, geteilt und jeder Euro ist plötzlich nur noch 50 Cent wert.

Wenn sich einer der beiden Partner dazu entscheidet, eine Zeit lang nicht zu arbeiten oder für eine längere Zeit weniger zu arbeiten, muss darüber gesprochen werden, wie seine Altersvorsorge aufrecht erhalten werden kann (durch Versicherungen, Anlagen, Immobilien,…). Es wird nicht reichen, die Anwartschaften bei der Deutschen Rentenversicherung, die nur einer erwirbt, auf beide aufzuteilen.

Der Spruch: „Altersarmut ist weiblich“ kommt nicht von ungefähr – das ist tatsächlich auch so.

Ein Beispiel für einen Ehevertrag, den Prof. Dr. Nake für ein Ehepaar machte:

Sie und er waren Anwält*innen und verdienten beide gut. Sie ging in den öffentlichen Dienst und verdiente deutlich weniger. Das Paar bekam zwei Kinder und machte den wunderbaren Ehevertrag, dass sie, sollte die Ehe zerbrechen, nach einer bestimmten Zeit wieder Vollzeit arbeiten geht und er die Kinderbetreuung finanzieren würde. Das ist eine Win-Win-Situation. Das Paar ist übrigens heute noch verheiratet. Ein Ehevertrag ist keine Garantie dafür, dass die Ehe scheitert.

Man kann in einen Ehevertrag also ganz detaillierte Dinge schreiben?

Eheverträge sollte man beim Notar machen – das geht nicht zu Hause auf der Couch. Das ist auch gut so, schließlich trifft man eine ganz erhebliche Entscheidung. Leider werden die meisten Eheverträge so geschlossen, dass der Ehepartner, der auf die Kinder aufpasst, noch schlechter gestellt ist.

Die wenigsten Menschen, die einen Ehevertrag schließen, werden dabei kreativ. Stattdessen schließen sie nur den Zugewinn aus und beziehen sich auf die reine Gütertrennung. Das bedeutet: Am Ende der Ehe sagt der Ehepartner, der Geld verdient und Vermögen hat zu dem anderen: Tschüss! Dabei kann ein Notar auch kreative Ideen umsetzen.

Nur weil man seinen Partner liebt, heißt das nicht, dass man in allen Lebensbereichen gleich denkt. Oft stellt man sowas auch erst hinterher fest.

Lasst euch deswegen vielleicht einfach nochmal individuell beraten und findet mit eurem Partner einen Konsens. Überlegt euch, was für euch der Best-Case ist. Genauso kann das dein Partner tun und beide Best-Cases können zusammengeführt werden. Es muss nicht entweder oder sein. Es sind auch nicht jedem dieselben Dinge wichtig. Vielleicht will dein Partner unbedingt das Haus behalten und dir ist das egal, solange die Kinder darin wohnen bleiben dürfen.

Merke: Eheverträge dürfen Unikate sein, die genau auf eure Lebensplanung zugeschnitten sind.

Können Eheverträge jederzeit geändert werden?

Ein Ehevertrag kann jederzeit gemacht werden, aber nicht rückwirkend geändert werden.

Beispiel

Eine Frau bekommt in 10 Jahren 4 Kinder und verdiente in dieser Zeit kein Geld. Nach dieser Zeit möchte sie den Zugewinn anders regeln, gemeinschaftlicher und sie möchte mehr Informationen bekommen. Die Zugewinngemeinschaft bedeutet nämlich auch, dass der Ehepartner keinen Anspruch auf Informationen hat. Der andere muss nicht offenlegen, wie viel er verdient und wie er sein Geld anlegt. Das muss er erst zum Zeitpunkt der Trennung. Da gibt es einen wirklichen Anspruch.

Wenn Frau also nach 10 Jahren merkt, dass sie es sich so nicht vorgestellt hat, kann sie es für die Zukunft jederzeit ändern. Die Vergangenheit ist allerdings verloren.

Woher kommen die Misinformationen zum Thema Vermögen in der Ehe?

Das kann zum einen daran liegt, dass wir solche Themen nicht in der Schule durchnehmen, aber auch daran, dass es zu wenige Informationen gibt.

Bei einer Kreditvergabe müssen etliche Seiten Informationsmaterial durchgelesen und unterschrieben werden, um zu bestätigen, dass man verstanden hat, was ein Kredit ist. Bei der Ehe nicht.

In einer Umfrage 2013 kam heraus, dass 78% aller verheirateten Deutschen nicht wissen, wie das Vermögen in der Ehe verteilt ist. Da müsste doch ein Aufschrei durch die Ministerien gehen. Den mündigen Eheschließenden gibt es nicht – aber das interessiert keinen.

Eigentlich müsste der Standesbeamte bei der Eheschließung aufklären und – ähnlich wie bei der Kreditvergabe – fragen: „Liebe Frau xyz, wissen Sie, worauf Sie sich einlassen?“

Was kann man Argumenten wie: „Man sollte nicht am Anfang schon ans Ende denken“ oder „Das ist unromantisch“, erwidern?

Häufig heißt es, dass Eheverträge eine Misstrauensbekundung sind. Natürlich gibt es eine Menge Ehen, die halten, aber viele Ehen gehen nun mal kaputt. Egal, ob nach 1 oder nach 30 Jahren.

Es gibt verschiedene Zeiten, zu denen Ehen kaputt gehen.

Beispiel:

Wenn die Kinder aus dem Haus sind, stellen Paare fest, dass sie sich nichts mehr zu sagen haben und Ehen gehen auseinander. Sie haben sich geliebt und sind keine unerträglichen Menschen, aber so etwas kann einfach passieren.

Wenn wir uns ins Auto setzen, wissen wir, dass uns ein Unfall passieren kann. Auch wenn wir nicht kontinuierlich denken, dass wir heute in einen Unfall geraten, so wissen wir doch, dass es passieren kann. Deswegen schnallen wir uns beispielsweise an.

Genauso verhält es sich mit einem Ehevertrag. Es geht darum, sich vor der Ehe zu überlegen, was für eine Ehe man führen möchte. Und dann einen Vertrag darüber abzuschließen.

Man würde ja auch niemals eine Wohnung mieten, ohne einen Vertrag abzuschließen, nur weil man der Person vertrauen.

Warum sollten wir ein Eherecht von der Stange nehmen? Und das ist die Zugewinngemeinschaft nun mal. In anderen Lebensbereichen würden wir das ja auch nicht tun. Wir wollen schließlich unser Leben individuell planen. Bei Geldanlagen ist das genauso. Es gibt nicht einen Standard für alle, sondern das ist ganz individuell.

Die Frage ist auch: Warum ist ein Ehevertrag denn unromantisch? Im Unterhaltsrecht gibt es eine Regelung, dass der Ehegatte, der für die Kinder zuständig ist, solange Unterhalt bekommt, wie das Paar am Anfang überlegt hat, ihre Kinder zu betreuen. Ein Paar beschließt also, das einer der beiden Arbeiten geht und er andere die Kinder betreut. Der Plan könnte dann lauten, dass der Mann zu Hause bleibt. Wenn das jüngste Kind 3 Jahre alt ist, fängt er wieder an, Teilzeit zu arbeiten. Wenn das jüngste Kind 8 ist, arbeitet er wieder Vollzeit. Dieser Plan muss aber irgendwo fixiert sein.

Nach der Scheidung gibt es viele Männer, die sagen: Sie wollte nicht arbeiten. Ich habe immer gesagt, geh arbeiten. In der Ehe hört man das nicht. Warum soll man da also nicht darüber reden und das vereinbaren? Das ist doch nicht unromantisch.

Es ist eher total vertrauensbildend, wenn beispielsweise die Frau mit den beiden Kindern zu Hause bleibt und ihr Mann sagt, er zahlt jeden Monat 300 Euro in ihr Versorgungswerk (Anwalt, Ingenieur, …), damit sie ihre Altersvorsorge nicht verliert.

Es geht nicht darum, das ganze Leben bis ins letzte Detail durchzuplanen, sondern eine gemeinsame Richtung zu finden und Dinge, von denen wir jetzt gerade überzeugt sind, festzuhalten. Wenn sich was ändert, kann man die Verträge ja auch nochmal ändern.

Jede Partnerschaft läuft doch nur gut, wenn es für beide gut läuft.

Ein Ehevertrag ist keine Misstrauensbekundung, sondern ein Plan, den man sich macht. Wenn ein Paar nach 10 Jahren feststellt, dass sich ihr Leben total gewandelt hat, können sie nochmal zum Notar gehen. Eine gute Beratung und ein guter Vertrag sind Sicherheiten fürs Leben.

Es ist eine Katastrophe, wenn nach einer langen Ehezeit eine Ehefrau, die eine lange Zeit nicht gearbeitet hat und eine gute Ausbildung hatte, nicht mehr in diesen Job reinkommt. Wenn eine Frau 10 Jahre aus dem Job draußen ist, dann wird es einfach schwierig, eine qualifizierte Stelle zu finden. Sie arbeitet dann in einer weniger qualifizierten Stelle, in der sie vielleicht 1500 Euro verdient. Der Mann hat ein hohes Einkommen. Das ist doch für die ganze Familie nicht gut.

Das gemeinsame Projekt darf nicht so enden, dass einer der beiden als ganz klarer Verlierer aus der Situation heraus geht. Das ist im Rahmen der Zugewinngemeinschaft die Person, die wegen gemeinsamer Kinder auf Einkommen verzichtet. Ohne weitere Planung ist diese Person der Verlierer in dieser Situation. Das darf nicht sein!

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