Verliebt, verlobt, verheiratet: Die Hochzeit ist für viele von uns eines der schönsten Lebensereignisse überhaupt. Doch trotz rosaroter Brille und Schmetterlingen im Bauch sollte das Thema Ehevertrag nicht zu kurz kommen. Hört sich für dich total unromantisch an? Warum Romantik und Ehevertrag sehr wohl zusammen passen, erfährst du hier. Für diesen Artikel habe ich mir extra Unterstützung von einer Expertin geholt: Rechtsanwältin Anna Maria Göbel teilt mit uns ihre 7 Ehevertrag-Tipps für Frauen.

Du erfährst, warum ein Ehevertrag für (fast) jede*n Sinn ergibt, was genau in einem Ehevertrag geregelt wird, bei welchen Themen du auf keinen Fall Abstriche machen solltest und wo die größten Fehler passieren. Außerdem beantworten wir die wichtigsten Fragen, die wir von unserer Community gesammelt haben. Dieser Artikel basiert auf einem Moneytalk mit Anna Maria Göbel.

Hier kannst du dir das Video dazu anschauen oder dir das Ganze im Podcast anhören.

Anna ist übrigens auch eine unserer Mentoring-Expert*innen, die im Madame Moneypenny Master Mentoring regelmäßige Live Calls zu den Themen Ehe, Ehevertrag und Scheidung anbietet. Dort findest du einen geschützten Raum, in dem du dich mit anderen Frauen, denen es genauso geht wie dir, austauschst – und fachliche Expertise bekommst sowie all deine Fragen stellst. Wenn dich das interessiert, dann kannst du dich hier für das Master Mentoring bewerben.

7 Ehevertrag-Tipps für Frauen von Rechtsanwältin Anna Maria Göbel

Anna Maria Göbel ist Rechtsanwältin und berät Frauen zu den Themen Scheidung, Trennung und Zugewinn

Wer heiratet, tut dies in der Überzeugung und Hoffnung, dass die eigene Ehe hält. Trotzdem wurden im Jahr 2021 in Deutschland 142.800 Ehen geschieden (Quelle: Statistisches Bundesamt [2022]). Auch wenn die Zahl der Scheidungen im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen ist, solltest du, damit es im Falle einer Trennung nicht zu einem unschönen Erwachen kommt, vorsorgen. Und zwar, indem du einen Ehevertrag abschließt.

Aber was genau gibt es dabei zu beachten? Was solltest du zum Thema Beziehung und Ehevertrag wissen? Was wird in einem Ehevertrag geregelt? Wer braucht ihn? Wie war das nochmal mit dem Zugewinnausgleich? Was bedeutet Güterstand? Und ist ein Ehevertrag nicht völlig unromantisch?

Tipp #1 Erkenne dich selbst

Im ersten Schritt geht es erstmal um Selbstreflexion:
Wo stehe ich? Wo will ich hin? Welche Lebensbereiche sind mir wichtig? Denn aus verschiedenen Lebensplanungen ergeben sich unterschiedliche Bedarfe, die in einem Ehevertrag abgedeckt werden sollten.

Nehmen wir das Beispiel einer Unternehmerin:
Dir ist klar, dass du Karriere machen willst. Du hast dein eigenes Unternehmen und möchtest eine*n Partner*in heiraten, der*die wesentlich weniger verdient als du. Dann besteht ein Sicherungsbedarf in finanziellen Belangen. Es muss also dafür gesorgt werden, dass deine Finanzen geschützt sind. Damit später im Rahmen eines möglichen Zugewinns nicht zu viel an den Mann oder die Frau übertragen wird.

Und nun das Beispiel einer Hausfrau:
Wenn du schon immer von vielen Kindern geträumt hast und nie arbeiten gehen möchtest, solltest du in eurem Ehevertrag festsetzen, dass im Falle einer Scheidung dein Unterhaltsbedarf gedeckt ist, dass deine Rente später finanziert wird und du insgesamt finanziell geschützt bist.

Lebensplanungen sind extrem individuell und es geht hier nicht darum, Lebensentwürfe zu bewerten. Sondern darum, zu schauen, wonach sich dein vertraglicher Bedarf ausrichten sollte.

Tipp #2: DU bist der wichtigste Mensch in deinem Leben

Bei diesem Punkt kommen die ersten Sensibilitäten auf. Schließlich habt ihr geheiratet, weil ihr euch liebt und im “Wir” statt im “Ich” denkt. Ich erlebe das oft durch die vielen Frauen aus unserer Community, die sagen: „Ich möchte heiraten und mein Mann hat gesagt, WIR brauchen einen Ehevertrag.“ Das zeigt, dass wir Frauen dazu tendieren, gleich in der “Wir”-Form zu denken und sich selbst zurückstellen.

Mir ist es wichtig, dass sich beide Vertragsparteien (aber insbesondere die Frauen) auch innerhalb einer Ehe weiterhin als Individuum begreifen. Der “Wir”-Gedanke in einer Partnerschaft ist absolut in Ordnung. Das ändert aber nichts daran, dass beide Partner*innen Eigeninteressen haben. Und das ist auch gut so.

Am Ende ist der Wunsch des*r Partner*in eines Ehevertrages (im Übrigen ein vollkommen legitimer) der perfekte Anlass, um das als Gelegenheit zu nehmen zu sagen: „Ja, stimmt, gute Idee. Lass mal hören, was willst du denn geschützt haben?“

Danach kann sich frau überlegen:

  • Wie stehe ich selbst eigentlich dazu (und zwar nur ich selbst)?
  • Was macht das mit mir emotional?
  • Welche rechtlichen Folgen hätte das für mich?
  • Was ist MIR denn eigentlich wichtig?
  • Was möchte ich als eigenständiges Individuum für mich selbst schützen?

Bei diesem Tipp geht es also vor allem um dein Mindset, mit dem du in den Austausch mit deinem*r Partner*in gehst. Lasse diesen Schritt auf keinen Fall aus, er ist ein absolutes Kernelement für einen guten Ehevertrag, der beiden Parteien gleichermaßen gerecht wird – und das auch so empfunden wird.

Tipp #3: Keine Abstriche bei Unterhalt, Rente und Zugewinn

In jedem Ehevertrag gibt es Top-Themen, die nicht verhandelbar sein sollten. Das ist der Unterhalt, der Versorgungsausgleich (also die Anwartschaften für die Rente) und der Zugewinn.

Wenn dir ein Vertrag vorgelegt wird, indem eines dieser Dinge gestrichen werden soll, sollten deine Alarmglocken angehen. Anna Maria Göbel geht sogar so weit zu sagen, dass man sich in diesem Fall grundsätzlich überlegen sollte, ob eine Ehe bei diesen Gegebenheiten der richtige Schritt ist – aber das bleibt dir natürlich dir selbst überlassen.

Aber warum sind nun genau diese drei Dinge so wichtig für euren Ehevertrag?
Das Gesetz, das sich an der klassischen Hausfrauenehe orientiert, hat sich dazu viele Gedanken gemacht. Wenn ein*e Partner*in zu Hause bleibt oder in Teilzeit arbeitet, um sich beispielsweise um die gemeinsamen Kinder & den Haushalt zu kümmern, soll er*sie trotzdem an den gemeinsamen Vermögensverhältnissen teilnehmen.

Im Rahmen einer Scheidung würde sie*er beispielsweise die Hälfte der Rente des*der arbeitenden Partner*in übertragen bekommen. Oder im Rahmen des Zugewinns die Hälfte des gemeinsam in der Ehe angeschafften Vermögens bekommen. Selbst, wenn er*sie aus genannten Gründen weniger Vermögen beigesteuert hat.

Wenn in deinem dir vorgelegten Vertrag steht, dass du auf Rente, Unterhalt und Zugewinn verzichten sollst, bedeutet das hingegen, dass du gar nichts bekommst. Und das ist natürlich nicht der Sinn und Zweck einer Ehe.

Natürlich ist aber nicht alles immer nur schwarz und weiß zu betrachten. Es kann Sinn ergeben, darüber nachzudenken, wie einer dieser Punkte im Spezialfall anders geregelt werden kann.

Beispiel Beamtenrente:
Dein*e Partner*in ist Beamtin*Beamter und hat eine tolle Beamtenversorgung, während du eine normale Rente hast. Dann ist es durchaus nachvollziehbar und kein unsittliches Ansinnen, wenn dein*e Partner*in diese Beamtenrente für sich behalten möchte. In diesem Fall könnte man eine kleine Zusatzversorgung oder eine weitere Lebensversicherung abschließen. Es geht also darum, eine angemessene Kompensation zu vereinbaren, die für eure individuelle Situation Sinn ergibt und mit der ihr euch beide wohlfühlt (kein Entscheidungskriterium ist zum Beispiel, was Verwandte & Co. von eurer Entscheidung halten – sie dürfen lediglich konstruktives Feedback beisteuern, aber eure Ehe führen sie nicht).

Eine weitere Ausnahme: Es gibt gar keine Ungleichheiten

Wenn Ehepartner*innen wirklich fast gleich viel arbeiten, sich sicher sind, dass sie keine Kinder wollen und sich beide auf ihre Karriere konzentrieren möchten. Wenn beide ungefähr gleich viel ansparen. Dann braucht es keinen Ehevertrag. Denn dann passiert im Falle einer Scheidung nicht viel.

Merke:
Ein Ehevertrag ist wichtig, sobald ein gewisses finanzielles Ungleichgewicht in der Lebensführung der Ehe auftritt. Dann solltest du das regeln und darauf aufpassen, dass du genug vom gemeinsamen Kuchen abbekommst.

Tipp #4: Achtet auf den Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich ist ein wichtiges Thema, von dem man leider wenig mitbekommt:
Jeden Monat unterstützen dich dein Arbeitgeber (wenn du nicht selbstständig tätig bist) still und heimlich bei der Alters-, Berufsunfähigkeits- und/oder Hinterbliebenenversorgung. Nach dem Versorgungsausgleichsgesetz sind diese durch Arbeit geschaffene Anrechte bei einer Scheidung auszugleichen.

Warum das wichtig ist?
Weil wir alle zum Beginn unserer Rente nicht nur Geld für die Grundsicherung (Miete, Lebensmittel und Co.) haben wollen, sondern zusätzlich etwas für unseren Lebensstandard haben möchten (wie viel das genau ist, hängt natürlich davon ab, was für dich zu deiner idealen Lebensqualität dazugehört).

Gerade bei jungen Frauen fällt auf, dass sie dieses Thema nicht wirklich auf dem Schirm haben. Oft kommen Aussagen wie: „Das ist doch noch so lange hin!”
In solchen Fällen ist Anna sehr klar: Die gesetzliche Rente wird nicht zum Leben reichen, Punkt. Deshalb ist es nie zu früh, sich jetzt schon Gedanken zu machen. Aber Themen wie die gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche und private Altersvorsorge schieben viele Menschen gerne vor sich her.

Du fühlst dich gerade angesprochen? Wenn du deinen Vermögensaufbau fürs Alter endlich angehen möchtest, dann bewirb dich doch direkt für mein Master Mentoring. Nach 8 Wochen hast du einen Haken hinter deine Finanzen gemacht, dir ein automatisiertes System für deinen Vermögensaufbau aufgesetzt und kannst dich mit gutem Gewissen entspannt zurücklehnen.

Zurück zum Versorgungsausgleich:
Wenn du den in eurem Ehevertrag ausschließt, führt das dazu, dass dein*e Partner*in, der*die weniger in die Rente einzahlt, im Falle einer Scheidung komplett unterversorgt ist. Das ist unfair, denn beide haben – jeweils auf ihre Art und Weise – Arbeit in diese Ehe eingebracht. Deshalb sollten auch beide zu gleichen Teilen daran partizipieren.

Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Ihr belasst es beim Versorgungsausgleich und schließt im besten Fall noch jeweils eine zusätzliche Altersversorgung ab.
  • Ihr schließt den Versorgungsausgleich aus und der*die Partner*in, der*die zu Hause bleibt, hat eine unterbrochene Altersvorsorge. In diesem Fall kann dem*der „benachteiligten“ Partner*in ein Ausgleich geschaffen werden. Zum Beispiel durch eine zusätzliche Rentenversicherung oder eine monatliche Ausgleichszahlung aus dem gemeinsamen Ehe-Einkommen, deren Verwendungszweck man auch vertraglich festlegen kann.

Tipp #5: Auch nach der Scheidung gibt es Ansprüche

Es gehört zu den größten Missverständnissen überhaupt, dass mit der Scheidung alle Ansprüche abgegolten sind. Dabei gibt es gesetzlich festgelegte Unterhaltspflichten. Und das realisieren Frauen wie Männer viel zu spät. Nämlich entweder, wenn sie zur Kasse gebeten werden, oder aber – wenn sie Jahre später realisieren, was ihnen zugestanden hätte.

Merke:
Auch nach einer Scheidung bestehen in den allermeisten Fällen Unterhaltspflichten! Und die gilt es als Frau auch einzufordern.

Tipp #6: Zusammen Erspartes sollte hinterher auch beiden zugute kommen

Vielleicht kennst du es aus deiner eigenen Partnerschaft oder aus dem Bekanntenkreis. In der Ehe hat jede*r eigene Zuständigkeitsbereiche, von denen der*die andere keine große Ahnung hat. Eine*r liebt kochen und zaubert immer neue Rezepte, der*die andere liebt Gartenarbeit und weiß genau, was wie wann passieren muss. So liegt auch das Thema Finanzen oft im Zuständigkeitsbereich einer Person.

Das Problem dabei:
Derjenige*Diejenige, der*die das Geld anlegt, legt dies meist auf den eigenen Namen an und der*die Partner*in weiß a) nicht, wo das Geld liegt b) nicht, wie viel es ist und hat keine Möglichkeit, darauf zuzugreifen. Eine sehr ungünstige Kombination.

Merke:
Achte darauf, dass du einen grundsätzlichen Überblick über und Zugriff auf das gemeinsame Ehe-Einkommen und -vermögen hast.

Tipp #7: Lasst euch unabhängig voneinander beraten

Wie wir bereits festgehalten haben, geht es darum, im Ehevertrag eine faire Regelung für beide Ehepartner*innen zu finden, wenn es zur Scheidung kommt. Das ist nur nicht immer ganz einfach, wenn man gemeinsam beraten wird.

Warum?

1.) Weil es unheimlich schwer ist, individuell beraten zu werden, was das beste für die eigene Situation ist, wenn der*die Partner*in direkt daneben sitzt.

Beispiel:
A) Eine Ehefrau hat ein Unternehmen und einen Partner, der wesentlich weniger verdient als sie. In der Einzelberatung würden Anwält*innen dazu raten, das Unternehmen zu schützen (schon allein deshalb, weil darauf auch das Familieneinkommen basiert und niemand vom Verkauf des Unternehmens profitieren würde).

B) Einem Chefarzt, der mit einer nicht-arbeitenden Frau verheiratet ist, würden Anwält*innen eventuell eher dazu raten, den Zugewinn lieber auszuschließen.

Die Einzelbetrachtungen führen also zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen. Sie schaffen Klarheit auf beiden Seiten und damit eine gute Ausgangsbasis, um eine faire Lösung zu finden und informierte Entscheidungen zu treffen.

2.) Weil es sein kann, dass Notar*innen oder Rechtsanwält*innen des*der Partners*in parteiisch sind (auch wenn das nicht der Fall sein sollte – ist es aber dennoch menschlich, sich von solchen Gegebenheiten nicht völlig frei machen zu können).

Beispiel:
Der Mann schlägt nach der Scheidung vor, zu einem*r Anwält*in zu gehen, von dem*r er schon viel Gutes gehört hat? Dann stehen die Chancen leider gut, dass du dabei nicht besonders fair weg kommst. Viele Frauen unterschreiben in solchen Fällen die seltsamsten Dinge oder übersehen unvorteilhafte Vertragsklauseln. Davon kann Anna Maria Göbel leider ein Lied singen.

Das Problem dabei:
Einmal unterschrieben, gibt es kein Zurück. Die Gerichte sind gnadenlos und Anfechtungen werden in 99 Prozent der Fälle abgelehnt. Wenn du ansatzweise Deutsch kannst, eine Schule abgeschlossen hast, lesen kannst und den unvorteilhaften Vertrag trotzdem unterschrieben hast, hast du Pech gehabt. Diese Wahrheit tut weh, aber sie hilft dir hoffentlich dabei, die Bedeutsamkeit eines fairen Ehevertrags und einem informierten Ja oder Nein dazu zu verstehen.

Ehevertrag Tipps für Frauen: Eure Fragen

Wie kann ich das Gespräch mit meinem*r Partner*in anstoßen, ohne dass er*sie sich in die Enge getrieben fühlt?

Gerade in Deutschland wird ein Vertrag oft als etwas extrem Unromantisches angesehen. Vielleicht sogar als ein Zeichen dafür, dass mein*e Partner*in mich nicht mehr liebt. Wenn das bei dir auch der Fall ist, versuche einen Ehevertrag als Chance zu sehen. Es geht darum, gemeinsame Risiken zu minimieren.

Vor allem, wenn er vor oder am Anfang einer Ehe geschlossen wird, kann er der Anstoß für die wirklich essentiellen Gespräche in einer Partnerschaft sein:

  • Wie stellen wir uns eigentlich unser gemeinsames Leben vor?
  • Wie sehe ich mein Leben?
  • Wie siehst du dein Leben?
  • Wie können wir das überein bringen?
  • Wo gilt es, Kompromisse zu schließen?
  • Wie wollen wir unsere gemeinsamen Kinder finanziell absichern?
  • Wie viel Geld haben wir zur Verfügung, wenn eine*r nicht mehr voll arbeiten kann?
  • Wie gehen wir damit um? Welchen Anteil sparen wir zum Beispiel und wie?
  • Was soll mit dem gemeinsamen Hund passieren, wenn wir uns trennen?

In diesen Fragen Klarheit zu haben, ist besser, als 50 Jahre lang im Nebel herumzustochern. Denn beide Partner*innen wissen genau, woran sie sind.

Basierend darauf könnt ihr auch ganz tolle Vereinbarungen schließen, und das gerade beim Ehevertrag mit Kindern. Denn die meisten Eltern wollen, dass ihre Kinder später gut versorgt sind. Dann könnt ihr für den Fall der Scheidung festlegen, wie viel und wie lange wer den Unterhalt bekommt.

Beispiel:
Ihr vereinbart, dass du mit den gemeinsamen Kindern zu Hause bleibst und im Falle einer Scheidung bis zum 15. Lebensjahr eurer Kinder nicht mehr als eine halbe Stelle arbeiten musst. Dann könnt ihr genau ausrechnen, welche Vermögenseinbußen du dadurch hast und schon habt ihr die Höhe der Unterhaltszahlungen festgelegt.
Dafür ist es allerdings unbedingt notwendig, dass frau die Möglichkeiten und Gefahren kennt und – ganz wichtig – Eigeninitiative zeigt.

Merke:
Ein Ehevertrag hilft dabei, gemeinsame Risiken zu minimieren, zu regeln, was euch wichtig ist und somit entspannt in die Ehe zu starten.

Was können wir als unverheiratetes Paar tun, wenn wir gemeinsames Vermögen aufbauen wollen?

Nehmen wir das Beispiel einer gemeinsamen Immobilie: Ihr habt euch dagegen entschieden zu heiraten, investiert aber gemeinsam in eine Immobilie. In diesem Fall kann ein Partnerschaftsvertrag helfen, um juristische Horrorszenarien zu vermeiden.

Fragen, die ihr darin beantworten solltet:

  • Wer bleibt im Haus?
  • Wer zahlt den Kredit weiter?
  • Soll eine Art Nutzungsentschädigung oder Miete an den*die andere*n gezahlt werden?
  • Was passiert mit dem Grundbesitz?
  • Wer zahlt Abgaben & Gebäudeversicherungen?

Merke:
Sobald gemeinsame Vermögenswerte geschaffen werden, muss ein Vertrag her. Egal, ob verheiratet oder nicht.

Was genau ist die Gütertrennung?

Verheiratete Paare leben nach dem Gesetz in der Zugewinngemeinschaft. Das heißt, dass einem zwar alles, was einem vorher gehört hat, auch weiterhin gehört, ab dem Tag der Hochzeit aber gemeinsames Vermögen gebildet werden kann.

Darunter fallen Immobilien, Wohnwagen, Autos, Möbel usw. All das sind Güter, die in einer Zugewinngemeinschaft in der Ehe hinzugekommen sind und im Rahmen der Scheidung im Zugewinnausgleich dann wertmäßig aufgeteilt werden.

Vereinbart man stattdessen in einem Ehevertrag die Gütertrennung, bleibt es so, dass jede*r für sich wirtschaftet und kein gemeinsames Vermögen gebildet wird.

Beispiel:
Du heiratest und entschließt dich danach, eine Firma zu gründen. Ohne Ehevertrag würde das im Falle einer Scheidung bedeuten, dass die Hälfte des Wertes der Firma an deine*n Ehepartner*in übergeht.
Deshalb wählen Unternehmer*innen gerne die Variante der Gütertrennung, um die Firma bzw. die Lebensgrundlage der Familie zu schützen. Das ist per se nichts Schlechtes.

Wenn deine Familie beispielsweise von den Einkünften aus deinem Unternehmen lebt und diese nach 20 Jahren Ehe geteilt werden oder verkauft werden muss, weil du so viel nicht ausgleichen kannst. Denn dann wäre die Folge, dass mit dem Verkauf die Lebensgrundlage der ganzen Familie wegfällt.

Genau deshalb ist es möglich, grundsätzlich in einer Zugewinngemeinschaft zu leben, aber einzelne Vermögensgegenstände auszuschließen.

Wann ist ein Ehevertrag generell sinnvoll?

Der einzige Fall, in dem du keinen Ehevertrag brauchst, ist, wenn ihr beide gleich viel verdient und keine Kinder wollt. Sobald ihr Kinder habt oder möchtest, oder ein Einkommensgefälle besteht, solltest du das Thema ansprechen.

Von einem Ehevertrag absehen bzw. stark aufpassen sollten auch in Teilzeit arbeitende Frauen mit Kindern, deren Ehepartner*innen auf einmal mit der Idee eines Vertrages kommt. Denn hier ist das Gesetz, das euch bereits die Hälfte von allem zusichert, die gerechtere Variante.

Merke:
Wenn im Laufe der Ehe das Angebot eines Ehevertrags kommt, dann prüfe unbedingt genau, was da warum gemacht werden soll und ob es nicht vielmehr darum geht, dich zu benachteiligen.

Kann ich einen Ehevertrag jederzeit ändern?

Ja, das ist theoretisch möglich. Aus der Erfahrung heraus kann man aber sagen, dass es sinnvoll ist, den Ehevertrag vor der Eheschließung zu machen. Denn danach ist es bedeutend schwieriger, die Zustimmung der anderen Vertragspartei zu bekommen.

Außerdem läuft es meistens nicht mehr so entspannt ab, wenn nach der Eheschließung das Bedürfnis nach einem Ehevertrag aufkommt. Denn dann kann es sein, dass es in der Ehe bereits Probleme gibt, die das Aushandeln erschweren. Zudem kannst du dir in diesem Fall auch die ehrliche Frage stellen:
„Warum kommt dieses Thema genau jetzt bei mir / meinem*r Partner*in auf?“

Solltest du keinen Ehevertrag abgeschlossen haben oder einen, der nicht mehr deinen Vorstellungen entspricht, gibt es die Möglichkeit einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Das ist ein Vertrag zwischen den Ehepartner*innen, die sich im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung scheiden lassen wollen.
Diese Vereinbarung beinhaltet alle Scheidungsfolgen und Regelungen zu Sorgerecht, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und die Vermögensaufteilung. Das spart hinterher Ärger und Kosten für ein Gerichtsverfahren.

Was passiert, wenn ich mich scheiden lasse und keinen Ehevertrag abgeschlossen habe?

Dann greift das Gesetz:
Das seit dem Tag der Heirat angehäufte Vermögen wird durch zwei geteilt.

Aber:
Obwohl Ehepartner*innen grundsätzlich im Fall einer Scheidung ein Auskunftsrecht haben, kommt es immer wieder vor, dass Vermögenswerte (Konten in der Schweiz, etc.) innerhalb dieses Prozesses einfach nicht genannt werden. Dieses Geld geht dir dann „verloren“.

Ehevertrag mit Kindern: Sollte frau den Unterhalt für sich und die Kinder im Falle einer Trennung in den Ehevertrag mit aufnehmen?

Eine super wichtige Frage, wenn man bedenkt, dass etwas mehr als die Hälfte der 2021 (51,5 % – Quelle: Statistisches Bundesamt [2022]) geschiedenen Ehepaare minderjährige Kinder hatten. Kinder – gerade minderjährige Kinder – sind grundsätzlich immer abgesichert. Auch ohne Ehevertrag. Den Kindesunterhalt in den Vertrag mit aufzunehmen ist daher selten notwendig.

Den eigenen Unterhalt vorab zu bestimmen, kann dagegen sehr viel Sinn ergeben. Gerade, wenn ihr den Ehevertrag abschließt, wenn noch alles gut läuft.

Nehmen wir an, dein*e Partner*in verdient 20.000 Euro im Monat (und damit sehr wahrscheinlich der*die Besserverdiener*in ist). Dann kann vereinbart werden, dass du nach der Trennung Betrag X an Unterhalt im Monat bekommst. Ob das dann 5.000 Euro, 2.000 Euro oder 1.500 Euro sind, bleibt euch überlassen.

Euren Gestaltungsmöglichkeiten sind hier keine Grenzen gesetzt – seht es als eine Chance, die ihr gemeinsam wahrnehmen könnt.

Aber Achtung:
Hier können auch Fehler passieren! Zum Beispiel dann, wenn ihr vertraglich vereinbart, dass du weniger bekommst, als dir nach dem Gesetz zustehen würde. Hier kommt wieder die individuelle Beratung ins Spiel, anhand derer ihr herausfindet, welche Ausgestaltung eures Ehevertrages für eure finanziellen Voraussetzungen am meisten Sinn ergibt.
Erinnere dich dabei: Es kann sinnvoll sein, sich lieber getrennt als gemeinsam beraten zu lassen, um Interessenkonflikte auszuschließen.

Nehme ich einen Rentenanspruch in den Ehevertrag auf, wenn ich wegen der Kinder Teilzeit arbeite?

Nein, denn du bekommst per Gesetz (Versorgungsausgleich) bereits die Hälfte der Rente aus der Ehezeit ab. Allerdings gibt es die Möglichkeit, den Versorgungsausgleich auszuschließen und dafür etwas anderes in den Vertrag aufzunehmen. Beispielsweise 3 ETFs, die stattdessen regelmäßig bespart werden.

Was mache ich, wenn ich erst sehr spät gemerkt habe, dass der Ehevertrag sehr schlecht für mich ist?

Auch wenn du damit erstmal im Nachteil bist, hast du die Möglichkeit nachzuverhandeln, solange ihr noch zusammen lebt. Eventuell kann euch hier eine Beratung oder Mediation helfen. Oft hilft das Argument, dass du dich durch den Vertrag nicht ernst (genug) genommen fühlst:
„Wenn du mich so wertschätzt, wie du sagst, dann lass uns bitte eine Lösung finden, die für uns beide funktioniert.“

Je nachdem, dein*e Partner*in kommuniziert, kann das funktionieren. Solltest du aber merken, dass ihr bei diesem Thema nicht zusammenkommt und es nur Konflikte statt Lösungen bringt – konsultiere eine Beratung, in euer beidem Sinne. Eure Zeit und Nerven sind ein wertvolles Gut.

Wann ergibt es Sinn, während der Ehe über einen Ehevertrag nachzudenken?

Szenario 1:
Ihr startet beide mit ähnlichem oder gleichem Gehalt und ohne Kinder in die Ehe – und auf einmal startet eine*r komplett beruflich durch. Hier kann es völlig legitim sein, z. B. das Vermögen aus dem neu gegründeten Unternehmen zu schützen. Wie weiter oben bereits erklärt (Thema Gütertrennung) gibt es ja auch den Fall, dass das durchaus zuträglich für die gesamte Familie sein kann.

Szenario 2:
Ihr arbeitet durchgängig im klassischen Angestelltenverhältnis und dein*e Partner*in entscheidet sich jetzt, sich selbstständig zu machen. Über die nächsten Jahre hinweg ist diese Unternehmung allerdings nicht erfolgreich und er*sie trägt kaum zum Lebensunterhalt bei. Auch hier kann ein nachträglicher Ehevertrag Sinn ergeben, um dein Vermögen zu schützen.

Merke:
In einer neuen Lebensphase, oder wenn sich große Dinge verändern, die ein finanzielles Ungleichgewicht in die Partnerschaft bringen, lohnt es sich, nochmal neu darüber nachzudenken, ob ein Ehevertrag nicht doch sinnvoll ist.

Was gibt es in der Ehe mit Selbstständigen zu beachten?

Hier müsst ihr genauer hinschauen, denn Selbstständige sind grundsätzlich flexibler in ihrer Lebensgestaltung und in der Gestaltung ihrer Einkünfte. Das kann zum Nachteil werden.
Zum Beispiel, wenn deinem*r Partner*in direkt nach der Trennung auf einmal „alle Aufträge wegbrechen“ und das Unternehmergehalt halbiert oder sogar geviertelt werden muss. Oder aber der*die neue Partner*in für 5.000 Euro im Unternehmen angestellt wird, damit die Gehaltsbasis für die Unterhaltspflicht sinkt.

Das Problem dabei ist, dass so etwas extrem schwer zu überprüfen ist. Zum Teil erst, wenn zwei Jahre später die Steuererklärung gemacht wird. Das muss natürlich nicht passieren, aber es kommt immer wieder vor.

Ein weiterer Punkt ist das Thema Altersvorsorge:
Bei Selbstständigen wird diese oft über Immobilien geregelt oder – gar nicht. Da tut es weh, wenn man als Ehepartner*in jahrelang brav in die Rentenversicherung einzahlt und jetzt alles teilen muss, weil der*die andere nicht vorgesorgt hat.

Kann ich auch “Wenn-, dann–Klauseln” einbauen?

„Ich zahle gerne für deinen Unterhalt, bis unser Kind 15 Jahre alt ist, AUßER, wenn du mich betrügst / ins Ausland auswanderst / selbstständig wirst.“

Können solche Klauseln in einen Ehevertrag eingebaut werden? Nein, natürlich nicht!
Das wäre sittenwidrig.

Wie stelle ich sicher, dass meine angesparte Rentenvorsorge (Versicherungen & ETFs) im Falle einer Scheidung mir gehört?

Indem du das als Vereinbarung in den Ehevertrag mit aufnimmst. Ansonsten gilt auch hier 50:50.

Ehevertrag mit Kindern: Was wäre die wichtigste Klausel zum Schutz von Kindern?

Leider ist das, was den Leuten wirklich wehtut, nämlich das Umgangsrecht, nicht vertraglich zu regeln. Ihr könnt also im Vorfeld keine Sorgerechtsvereinbarungen treffen, denn es gibt immer ein Abänderungsrecht. Das liegt daran, dass das Kindeswohl im Vordergrund steht.

Was gibt es sonst noch zu beachten?

Zum Beispiel, dass ihr etliche Anlagen an einen Ehevertrag anfügen könnt. Zum Beispiel könnt ihr aufschreiben, was ihr jeweils in eure Ehe eingebracht habt (z. B. Möbel). Heute wisst ihr das noch. Nach 30 Jahren Ehe – wird das schon schwieriger!

Das könntet ihr festhalten:

  • Welches Auto hatte ich vor unserer Ehe?
  • Was hatte ich damals auf dem Konto?
  • Welche Versicherungen hatte ich abgeschlossen?
  • Welche Aktien besaß ich schon?
  • Gibt es ein Erbstück, das ich vorher schon besaß?

Einmal aufzuschreiben, was ihr jeweils in die Ehe eingebracht habt, macht es wesentlich einfacher, euch später wieder auseinanderzudividieren.

Kannst du ein Buch bzw. weitere Ressourcen zum Thema Ehevertrag-Tipps für Frauen empfehlen?

Mir ist leider kein Buch eingefallen. Was wahrscheinlich daran liegt, dass bei diesem Thema alles sehr individuell ist. Um einen guten Vertrag abzuschließen – wie gesagt, wenn ihr einen Ehevertrag abgeschlossen habt, gilt dieser dann erstmal – muss man konkret auf die ganz eigene Situation eines Paares eingehen.

Mein Tipp:
Such dir eine*n Berater*in und lass dich unterstützen.

Willst du auch endlich einen Haken an deine Finanzen machen? Dann bewirb dich jetzt für das Madame Moneypenny Master Mentoring. Dort hast du in den Q&A Live Calls die Möglichkeit, Anna deine ganz individuellen Fragen zu stellen.