Verliebt, verlobt, verheiratet: Die Hochzeit ist für viele von uns eins der schönsten Lebensereignisse überhaupt. Doch trotz rosaroter Brille und Schmetterlingen im Bauch sollte das Thema Ehevertrag nicht zu kurz kommen. Hört sich für dich total unromantisch an? Warum Romantik und Ehevertrag sehr wohl zusammen passen, erfährst du hier.

Für diesen Artikel habe ich mir Unterstützung von einer Expertin geholt: Rechtsanwältin Anna Maria Göbel teilt mit uns ihre 7 Ehevertrag Tipps für Frauen.

Du erfährst, warum ein Ehevertrag für (fast) jede*n Sinn macht, was in einem Ehevertrag geregelt wird, bei welchen Themen du auf keinen Fall Abstriche machen solltest und wo die größten Fehler passieren. Außerdem beantworten wir eure wichtigsten Fragen zum Thema.

Dieser Artikel basiert auf einem Moneytalk mit Anna Maria Göbel. Hier kannst du dir das Video dazu anschauen oder dir das Ganze im Podcast anhören.

7 Ehevertrag Tipps für Frauen von Rechtsanwältin Anna Maria Göbel

Anna Maria Göbel ist Rechtsanwältin und berät Frauen zu den Themen Scheidung, Trennung und Zugewinn. 

Wer heiratet, tut dies in der Überzeugung und Hoffnung, dass die eigene Ehe hält. Trotzdem wurden im Jahr 2021 in Deutschland 142.800 Ehen geschieden. Auch wenn die Zahl der Scheidungen im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen ist, solltest du, damit es im Fall der Trennung nicht zum unschönen Erwachen kommt, vorsorgen. Und zwar, indem du einen Ehevertrag abschließt.

Aber was genau gibt es dabei zu beachten? Was solltest du zum Thema Beziehung und Ehevertrag wissen? Was wird in einem Ehevertrag geregelt? Wer braucht ihn? Wie war das nochmal mit dem Zugewinnausgleich? Was bedeutet Güterstand? Und ist ein Ehevertrag nicht völlig unromantisch?

Tipp #1 Erkenne dich selbst

Im ersten Schritt geht es erstmal um Selbstreflexion. Wo stehe ich? Wo will ich hin? Welche Bereiche sind mir wichtig?

Denn aus verschiedenen Lebensplanungen ergeben sich unterschiedliche Bedarfe, die in einem Ehevertrag abgedeckt werden sollten.

Beispiel Unternehmerin:

Nehmen wir an, dir ist klar, dass du Karriere machen willst. Du hast dein eigenes Unternehmen und möchtest eine*n Partner*in heiraten, der oder die wesentlich weniger verdient. Dann besteht ein Sicherungsbedarf in finanziellen Belangen. Es muss also dafür gesorgt werden, dass deine Finanzen geschützt sind. Damit später im Rahmen eines möglichen Zugewinns nicht zu viel an den Mann oder die Frau übertragen wird.

Beispiel Hausfrau:

Wenn du schon immer von vielen Kindern geträumt hast und nie arbeiten gehen möchtest, solltest du im Ehevertrag dafür sorgen, dass im Falle einer Scheidung dein Unterhaltsbedarf gedeckt ist, dass deine Rente später finanziert wird und du geschützt bist.

Lebensplanungen sind extrem individuell und es gibt keinerlei Wertung. Es geht mehr darum zu schauen, wonach sich der vertragliche Bedarf ausrichtet.

Tipp #2: DU bist der wichtigste Mensch in deinem Leben

Bei diesem Punkt kommen die ersten Sensibilitäten auf. Schließlich hat man geheiratet, weil man sich liebt und im “Wir” statt im “Ich” denkt.

Viele Frauen kommen zu mir und sagen: „Ich möchte heiraten und mein Mann hat gesagt, WIR brauchen einen Ehevertrag.“ Das zeigt, dass Frauen oft gleich in der “Wir”-Form denken und sich selbst zurückstellen.

Mir ist es wichtig, dass sich beide Vertragsparteien (aber insbesondere die Frauen) auch innerhalb einer Ehe weiterhin als Individuum begreifen. Der “Wir”-Gedanke in einer Partnerschaft ist absolut in Ordnung. Das ändert aber nichts daran, dass beide Partner*innen Eigeninteressen haben.

Am Ende ist der Wunsch des*r Partner*in – im Übrigen ein vollkommen legitimer – der perfekte Anlass, um das als Gelegenheit zu nehmen zu sagen: „Ja, stimmt, gute Idee. Lass mal hören, was willst du denn geschützt haben?“

Danach kann sich frau überlegen:

  • Wie stehe ich dazu?
  • Was macht das mit mir?
  • Welche Rechtsfolgen hat das für mich?
  • Was ist MIR denn wichtig?
  • Was möchte ich als eigenständiges Individuum schützen?

Im Tipp 2 geht es also vor allem um das richtige Mindset.

Tipp #3: Keine Abstriche bei Unterhalt, Rente und Zugewinn.

In jedem Ehevertrag gibt es Top-Themen, die nicht angefasst werden sollten. Das ist der Unterhalt, der Versorgungsausgleich, also die Anwartschaften für die Rente und der Zugewinn.

Wenn dir ein Vertrag vorgelegt wird, indem eines dieser Dinge gestrichen werden soll, sollten die Alarmglocken angehen. Anna Maria Göbel geht sogar so weit zu sagen, dass man sich in diesem Fall grundsätzlich überlegen sollte, ob eine Ehe der richtige Schritt ist, aber das bleibt dir natürlich selbst überlassen.

Warum?

Das Gesetz, das sich an der klassischen Hausfrauenehe orientiert, hat sich dazu viele Gedanken gemacht.

Wenn ein*e Partner*in zu Hause bleibt oder in Teilzeit arbeitet, um sich beispielsweise um die gemeinsamen Kinder & den Haushalt zu kümmern, soll er oder sie trotzdem an den Vermögensverhältnissen teilnehmen.

Im Rahmen einer Scheidung würde sie oder er beispielsweise die Hälfte der Rente des arbeitenden Partners/der arbeitenden Partner*in übertragen bekommen. Oder im Rahmen des Zugewinns die Hälfte des gemeinsam in der Ehe angeschafften Vermögens bekommen. Selbst, wenn er oder sie aus genannten Gründen weniger Vermögen beigesteuert hat.

Wenn im Vertrag steht, dass du auf Rente, Unterhalt und Zugewinn verzichtest, bedeutet das, dass du gar nichts bekommst. Und das ist natürlich nicht der Sinn und Zweck einer Ehe.

Natürlich ist nicht alles immer nur schwarz und weiß zu betrachten. Es kann Sinn machen darüber nachzudenken, wie einer dieser Punkte im Spezialfall anders geregelt werden kann.

Beispiel Beamtenrente:

Dein*e Partner*in ist Beamtin oder Beamter und hat eine tolle Beamtenversorgung, während du eine normale Rente hast. Dann ist es durchaus nachvollziehbar und kein unsittliches Ansinnen, wenn dein*e Partner*in diese Beamtenrente für sich behalten will.

In diesem Fall könnte man eine kleine Zusatzversorgung oder eine weitere Lebensversicherung abschließen. Es geht also darum, eine angemessene Kompensation zu vereinbaren.

Eine weitere Ausnahme: 0 Ungleichheiten

Wenn Ehepartner*innen wirklich fast gleich viel arbeiten, sich sicher sind, dass sie keine Kinder wollen und sich beide auf ihre Karriere konzentrieren möchten. Wenn beide ungefähr gleich viel ansparen. Dann braucht es keinen Ehevertrag. Denn dann passiert im Falle einer Scheidung nicht viel.

Merke: Ein Ehevertrag ist wichtig, sobald ein gewisses Ungleichgewicht in der Lebensführung der Ehe auftritt. Dann sollte man das regeln und darauf aufpassen, dass man etwas vom Kuchen abkriegt.

Tipp #4: Achtet auf den Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich: Ein wichtiges Thema, von dem man wenig mitbekommt.

Jeden Monat unterstützen dich Arbeitgeber (wenn du nicht selbstständig tätig bist) still und heimlich bei der Alters-, Berufsunfähigkeits- und/oder Hinterbliebenenversorgung. Nach dem Versorgungsausgleichsgesetz sind diese durch Arbeit geschaffene Anrechte bei einer Scheidung auszugleichen.

Warum das wichtig ist?

Weil wir alle mit 65 Jahren nicht nur Geld für die Grundsicherung (Miete, Lebensmittel und Co.) haben wollen, sondern zusätzlich etwas zum Leben brauchen.

Gerade bei jungen Frauen fällt auf, dass sie dieses Thema nicht wirklich auf dem Schirm haben. Oft kommen Aussagen wie: „Das ist noch so lange hin.”

In solchen Fällen ist Anna sehr klar: Die gesetzliche Rente wird nicht zum Leben reichen Deshalb ist es nicht zu früh, sich jetzt schon darüber Gedanken zu machen. Aber Themen wie Deutsche Rentenversicherung, Altersvorsorge, etc. schieben viele Menschen gerne vor sich her.

Zurück zum Versorgungsausgleich. Wenn man diesen im Ehevertrag ausschließt, führt das dazu, dass der/die Partner*in, die weniger in die Rente einzahlt, im Falle einer Scheidung komplett unterversorgt ist.

Das ist unfair, denn beide haben – jeweils in einer anderen Art und Weise – Arbeit in diese Ehe eingebracht. Deshalb sollten auch beide zu gleichen Teilen daran partizipieren.

Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Man belässt es beim Versorgungsausgleich und schließt im besten Fall noch jeweils eine zusätzliche Altersversorgung ab.
  • Man schließt den Versorgungsausgleich aus und der/die Partner*in, der/die zu Hause bleibt, hat eine unterbrochene Altersvorsorge. In diesem Fall kann der/dem „benachteiligten“ Partner*in ein Ausgleich geschaffen werden. Zum Beispiel durch eine zusätzliche Rentenversicherung oder eine monatliche Ausgleichszahlung aus dem gemeinsamen Eheeinkommen, deren Verwendungszweck man auch vertraglich festlegen kann.

Tipp #5: Auch nach der Scheidung gibt es Ansprüche

Es gehört zu den größten Missverständnissen überhaupt, dass mit der Scheidung alle Ansprüche abgegolten sind. Dabei gibt es gesetzlich festgelegte Unterhaltspflichten. Und das realisieren Frauen wie Männer viel zu spät. Nämlich entweder, wenn sie zur Kasse gebeten werden oder aber wenn sie Jahre später realisieren, was ihnen zugestanden hätte.

Merke: Auch nach einer Scheidung bestehen in den allermeisten Fällen Unterhaltspflichten. Und die gilt es als Frau auch einzufordern.

Tipp #6: Zusammen Erspartes sollte hinterher auch beiden zugute kommen

Vielleicht kennst du es aus deiner eigenen Partnerschaft oder aus dem Bekanntenkreis. In der Ehe hat jeder so seine ganz eigenen Zuständigkeitsbereiche, von denen der andere keine große Ahnung hat.

Einer liebt kochen und zaubert immer neue Rezepte, der andere liebt Gartenarbeit und weiß genau, was wie wann passieren muss. So liegt auch das Thema Finanzen im Zuständigkeitsbereich eines Partners.

Das Problem dabei: Derjenige, der das Geld anlegt, legt dies meist auf seinen eigenen Namen an und der/die Partner*in weiß a) nicht, wo das Geld liegt b) nicht, wie viel es ist und hat keine Möglichkeit darauf zuzugreifen.

Eine sehr ungünstige Kombination.

Merke: Achte darauf, dass du einen grundsätzlichen Überblick über und Zugriff auf das gemeinsame Eheeinkommen und -vermögen hast.

Tipp #7: Lasst euch unabhängig voneinander beraten

Wie wir bereits festgehalten haben, geht es darum, im Ehevertrag eine faire Regelung für beide Ehegatten zu finden, wenn es zur Scheidung kommt.

Das ist nur nicht immer ganz einfach, wenn man gemeinsam beraten wird.

Warum?

1. Weil es unheimlich schwer ist, individuell beraten zu werden, was das beste für die eigene Situation ist, wenn der/die Partner*in direkt daneben sitzt.

Beispiel: Die Ehefrau hat ein Unternehmen und eine*n Partner*in, der/die wesentlich weniger verdient. In der Einzelberatung würden Anwält*innen dazu raten, das Unternehmen zu schützen (schon allein deshalb, weil darauf auch das Familieneinkommen basiert und niemand vom Verkauf des Unternehmens profitieren würde).

Bei einem Chefarzt mit nicht-arbeitender Frau würden Anwält*innen eventuell dazu raten, den Zugewinn lieber auszuschließen.

Die Einzelbetrachtungen führen also zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen. Sie schaffen Klarheit auf beiden Seiten und damit eine gute Ausgangsbasis, um eine faire Lösung zu finden und informierte Entscheidungen zu treffen.

2. Weil es sein kann, dass Notar*innen oder Rechtsanwält*innen des Partners parteiisch sind (auch wenn das nicht der Fall sein sollte)

Der Mann schlägt nach der Scheidung vor, zu einem*r Anwält*in zu gehen, von dem er schon viel Gutes gehört hat? Dann stehen die Chancen gut, dass du dabei nicht besonders gut weg kommst. Viele Frauen unterschreiben dann die seltsamsten Dinge oder übersehen unvorteilhafte Vertragsklauseln.

Das Problem dabei: Einmal unterschrieben, gibt es kein Zurück. Die Gerichte sind gnadenlos und Anfechtungen werden in 99% der Fälle abgelehnt. Wenn du ansatzweise deutsch kannst, wenn du eine Schule abgeschlossen hast, wenn du lesen kannst und den Vertrag trotzdem unterschrieben hast, hast du Pech gehabt.

Ehevertrag Tipps für Frauen: Eure Fragen

Wie kann ich das Gespräch mit meinem*r Partner*in anstoßen, ohne dass er oder sie sich in die Enge getrieben fühlt?*

Gerade in Deutschland wird ein Vertrag oft als etwas extrem Unromantisches angesehen. Vielleicht sogar als ein Zeichen dafür, dass mein*e Partner*in mich nicht mehr liebt.

Wenn das bei dir auch der Fall ist, versuche einen Ehevertrag als Chance zu sehen. Es geht darum, gemeinsame Risiken zu minimieren.

Vor allem, wenn er vor oder am Anfang einer Ehe geschlossen wird, kann er der Anstoß für die wirklich essentiellen Gespräche in einer Partnerschaft sein.

  • Wie stellen wir uns eigentlich unser gemeinsames Leben vor?
  • Wie sehe ich mein Leben?
  • Wie siehst du dein Leben?
  • Wie können wir das überein bringen?
  • Wo gilt es, Kompromisse zu schließen?
  • Wie wollen wir unsere gemeinsamen Kinder finanziell absichern?
  • Wie viel Geld haben wir zur Verfügung, wenn einer nicht mehr voll arbeiten kann?
  • Wie gehen wir damit um? Welchen Anteil sparen wir zum Beispiel und wie?
  • Was soll mit dem gemeinsamen Hund passieren, wenn wir uns trennen?

In diesen Fragen Klarheit zu haben, ist besser als 50 Jahre lang im Nebel herumzustochern. Denn beide Partner*innen wissen genau, woran sie sind.

Basierend darauf kann man auch ganz tolle Vereinbarungen schließen. Gerade auch beim Ehevertrag mit Kindern. Denn die meisten Eltern wollen, dass ihre Kinder später gut versorgt sind. Dann kann man für den Fall der Scheidung festlegen, wie viel und wie lange die Frau Unterhalt bekommt.

Beispiel: Ihr vereinbart, dass du mit den gemeinsamen Kindern zu Hause bleibst und im Falle einer Scheidung bis zum 15. Lebensjahr der Kinder nicht mehr als eine halbe Stelle arbeiten musst. Dann kann man genau ausrechnen, welche Vermögenseinbußen du dadurch hast und schon hat man die Höhe der Unterhaltszahlungen festgelegt.

Dafür ist es allerdings unbedingt notwendig, dass frau die Möglichkeiten und Gefahren kennt und – ganz wichtig – Eigeninitiative zeigt.

Merke: Ein Ehevertrag hilft dabei, gemeinsame Risiken zu minimieren, zu regeln, was euch wichtig ist und somit entspannt in die Ehe zu starten.

Was kann man als unverheiratetes Paar tun, wenn man gemeinsames Vermögen aufbaut?

Nehmen wir das Beispiel einer gemeinsamen Immobilie. Ihr habt euch dagegen entschieden zu heiraten, investiert aber gemeinsam in eine Immobilie.

In diesem Fall kann ein Partnerschaftsvertrag helfen, um juristische Horrorszenarien zu vermeiden.

Fragen, die ihr darin beantworten solltet:

  • Wer bleibt im Haus?
  • Wer zahlt den Kredit fort?
  • Soll eine Art Nutzungsentschädigung oder Miete an den anderen gezahlt werden?
  • Was passiert mit dem Grundbesitz?
  • Wer zahlt Abgaben & Gebäudeversicherungen?

Merke: Sobald gemeinsame Vermögenswerte geschaffen werden, muss ein Vertrag her. Egal, ob verheiratet oder nicht.

Was genau ist Gütertrennung?

Verheiratete Paare leben nach dem Gesetz in der Zugewinngemeinschaft. Das heißt, dass einem zwar alles, was einem vorher gehört hat, auch weiterhin gehört, ab dem Tag der Hochzeit aber gemeinsames Vermögen gebildet werden kann.

Darunter fallen Immobilien, Wohnwagen, Autos, Möbel usw. All das sind Güter, die in einer Zugewinngemeinschaft in der Ehe hinzugekommen sind und im Rahmen der Scheidung im Zugewinnausgleich dann wertmäßig aufgeteilt werden.

Vereinbart man stattdessen in einem Ehevertrag die Gütertrennung, bleibt es so, dass jede*r für sich wirtschaftet und kein gemeinsames Vermögen gebildet wird.

Beispiel: Du heiratest und entschließt dich danach, eine Firma zu gründen. Ohne Ehevertrag würde das im Falle einer Scheidung bedeuten, dass die Hälfte des Wertes der Firma an den/die Ehepartner*in übergeht.

Deshalb wählen Unternehmer*innen gerne die Variante der Gütertrennung, um die Firma bzw. die Lebensgrundlage der Familie zu schützen. Das ist per se nichts Schlechtes.

Wenn deine Familie beispielsweise von den Einkünften aus deinem Unternehmen lebt und diese nach 20 Jahren Ehe geteilt werden oder verkauft werden muss, weil du so viel nicht ausgleichen kannst. Denn dann wäre die Folge, dass mit dem Verkauf die Lebensgrundlage der ganzen Familie wegfällt.

Genau deshalb ist es möglich, grundsätzlich in einer Zugewinngemeinschaft zu leben, aber einzelne Vermögensgegenstände auszuschließen.

Wann ist ein Ehevertrag generell sinnvoll?

Der einzige Fall, in dem du keinen Ehevertrag brauchst, ist, wenn beide Ehegattengleich viel verdienen und keine Kinder wollen. Sobald du Kinder hast oder möchtest, oder ein Einkommensgefälle besteht, solltest du darüber nachdenken.

Von einem Ehevertrag absehen bzw. stark aufpassen sollten auch in Teilzeit arbeitende Frauen mit Kindern, deren Ehepartner*in auf einmal mit der Idee eines Vertrages kommt. Denn hier ist das Gesetz, das euch die Hälfte von allem zusichert, die gerechtere Variante.

Merke: Wenn im Laufe der Ehe das Angebot eines Ehevertrags kommt, dann prüfe unbedingt genau, was da warum gemacht werden soll und ob es nicht vielmehr darum geht, euch zu benachteiligen.

Kann man einen Ehevertrag jederzeit ändern?

Ja, das ist theoretisch möglich.

Aus der Erfahrung heraus kann man aber sagen, dass es sinnvoll ist, den Ehevertrag vor der Eheschließung zu machen. Denn danach ist es bedeutend schwieriger, die Zustimmung der anderen Vertragspartei zu bekommen.

Außerdem läuft es meistens nicht mehr so entspannt ab, wenn nach der Eheschließung das Bedürfnis nach einem Ehevertrag aufkommt. Denn dann läuft die Ehe meistens nicht mehr so gut, sonst hätte man die Idee nicht.

Solltest du keinen Ehevertrag abgeschlossen haben oder einen, der nicht mehr deinen Vorstellungen entspricht, gibt es die Möglichkeit einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Das ist ein Vertrag zwischen den Ehegatten, die sich im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung scheiden lassen wollen.

Diese Vereinbarung beinhaltet alle Scheidungsfolgen und Regelungen zu Sorgerecht, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und die Vermögensaufteilung. Das spart hinterher Ärger und Kosten für ein Gerichtsverfahren.

Was passiert, wenn ich mich scheiden lasse und keinen Ehevertrag abgeschlossen habe?

Dann greift das Gesetz und das seit dem Tag der Heirat angehäufte Vermögen wird durch zwei geteilt.

Aber: Obwohl Ehegatt*innen grundsätzlich im Fall einer Scheidung ein Auskunftsrecht haben, kommt es immer wieder vor, dass Vermögenswerte (Konten in der Schweiz etc.) einfach nicht genannt werden. Dieses Geld geht dir dann „verloren“.

Ehevertrag mit Kindern: Sollte frau den Unterhalt für sich und die Kinder im Falle einer Trennung in den Ehevertrag mit aufnehmen?

Eine super wichtige Frage, wenn man bedenkt, dass etwas mehr als die Hälfte der 2021 (51,5%) geschiedenen Ehepaare minderjährige Kinder hatten. Kinder – gerade minderjährige Kinder – sind grundsätzlich immer abgesichert. Auch ohne Ehevertrag. Den Kindesunterhalt in den Vertrag mit aufzunehmen ist selten notwendig.

Den eigenen Unterhalt vorab zu bestimmen, kann dagegen sehr viel Sinn machen. Gerade, wenn man den Ehevertrag abschließt, wenn noch alles gut läuft.

Nehmen wir an, der Mann verdient 20.000 Euro im Monat. Dann kann vereinbart werden, dass die/der Partner*in nach der Trennung Betrag X an Unterhalt im Monat bekommt.

Ob das 5.000 Euro, 2.000 Euro oder 1.500 Euro sind, bleibt euch überlassen.

Den Gestaltungsmöglichkeiten sind hier keine Grenzen gesetzt – eine Chance, die man gemeinsam wahrnehmen kann.

Aber Achtung: Hier können Fehler passieren. Zum Beispiel dann, wenn ihr vertraglich vereinbart, dass du weniger bekommst, als dir nach dem Gesetz zustehen würde. Hier kommt wieder die individuelle Beratung ins Spiel!

Nehme ich einen Rentenanspruch in den Ehevertrag auf, wenn ich wegen der Kinder Teilzeit arbeite?

Nein, denn du bekommst per Gesetz (Versorgungsausgleich) bereits die Hälfte der Rente aus der Ehezeit ab.

Allerdings gibt es die Möglichkeit, den Versorgungsausgleich auszuschließen und dafür etwas anderes in den Vertrag aufzunehmen. Beispielsweise 3 ETFs, die stattdessen regelmäßig bespart werden.

Was mache ich, wenn ich erst sehr spät gemerkt habe, dass der Ehevertrag sehr schlecht für mich ist?

Auch wenn du damit erstmal im Nachteil bist, gibt es die Möglichkeit nachzuverhandeln, solange man noch zusammen lebt.

Eventuell kann hier eine Beratung oder Mediation helfen. Oft hilft das Argument, dass du dich durch den Vertrag nicht ernst genommen/ verarscht fühlst. „Wenn du mich so wertschätzt, wie du sagst, dann lass uns bitte eine Lösung finden, mit der wir beide leben können.“ Je nachdem, wie dein*e Partner*in drauf ist, klappt das auch.

Wann macht es Sinn, während der Ehe über einen Ehevertrag nachzudenken?

Szenario 1: Beide Partner*innen starten als Gleichverdiener ohne Kinder in die Ehe und auf einmal startet eine*r komplett durch. Hier kann es völlig legitim sein, z.B. das Vermögen aus dem neu gegründeten Unternehmen zu schützen. Wie weiter oben bereits erklärt (Thema Gütertrennung) gibt es ja auch den Fall, dass das durchaus zuträglich für die gesamte Familie sein kann.

Szenario 2: Ein*e Partner*in arbeitet durchgängig im klassischen Angestelltenverhältnis und der/die Partner*in entscheidet sich, sich selbstständig zu machen. Über Jahre hinweg ist diese Unternehmung allerdings nicht erfolgreich und er oder sie trägt kaum zum Lebensunterhalt bei. Auch hier kann ein nachträglicher Ehevertrag Sinn machen, um das eigene Vermögen zu schützen.

Merke: In einer neuen Lebensphase, oder wenn sich große Dinge verändern, die ein Ungleichgewicht in die Partnerschaft bringen, lohnt es sich, nochmal neu darüber nachzudenken, ob ein Ehevertrag nicht sinnvoll sein könnte.

Was gibt es in der Ehe mit Selbstständigen zu beachten?

Hier sollte man auf jeden Fall einmal genauer hinschauen, denn Selbstständige sind grundsätzlich flexibler in ihrer Lebensgestaltung und in der Gestaltung ihrer Einkünfte. Das kann zum Nachteil werden.

Zum Beispiel, wenn ihm direkt nach der Trennung auf einmal „alle Aufträge wegbrechen“ und das Unternehmergehalt leider halbiert oder sogar geviertelt werden muss. Oder aber die neue Freundin für 5.000 Euro als Sekretärin angestellt wird, damit die Gehaltsbasis für die Unterhaltspflicht sinkt.

Das Problem dabei ist, dass so etwas extrem schwer zu überprüfen ist. Zum Teil erst, wenn zwei Jahre später die Steuererklärung gemacht wird.

Das muss natürlich nicht passieren, aber es kommt immer wieder vor.

Ein weiterer Punkt ist das Thema Altersvorsorge. Bei Selbstständigen wird diese oft über Immobilien geregelt oder … eben gar nicht. Da tut es weh, wenn man als Ehepartner*in jahrelang brav in die Rentenversicherung einzahlt und jetzt alles teilen muss, weil der andere nicht vorgesorgt hat.

Kann ich auch “Wenn, dann – Klauseln” einbauen?

Ich zahle gerne für deinen Unterhalt, bis unser Kind 15 Jahre alt ist, AUßER, wenn du mich betrügst/ ins Ausland auswanderst/ selbstständig wirst. Kann ich solche Klauseln in einen Ehevertrag einbauen??

Nein! Denn das wäre sittenwidrig.

Wie stelle ich sicher, dass meine angesparte Rentenvorsorge (Versicherungen & ETFs) im Falle einer Scheidung mir gehört?

Indem du das als Vereinbarung in den Ehevertrag mit aufnimmst.

Ehevertrag mit Kindern: Was wäre die wichtigste Klausel zum Schutz von Kindern?

Leider ist das, was den Leuten wirklich wehtut, nämlich das Umgangsrecht, nicht vertraglich zu regeln. Man kann also im Vorfeld keine Sorgerechtsvereinbarungen treffen, denn es gibt immer ein Abänderungsrecht. Das liegt daran, dass das Kindeswohl im Vordergrund steht.

Was gibt es sonst noch zu beachten?

Zum Beispiel, dass man ganz viele Anlagen an einen Ehevertrag machen kann. Zum Beispiel können beide Partner*innen auch aufschreiben, was sie jeweils in die Ehe eingebracht haben. Heute weiß man das noch. Nach 30 Jahren Ehe wird das schon schwieriger.

  • Welches Auto hatte ich?
  • Was hatte ich damals auf dem Konto?
  • Welche Versicherungen hatte ich abgeschlossen?
  • Welche Aktien besaß ich schon?
  • Gibt es ein Erbstück, das ich vorher schon besaß?

Einmal aufzuschreiben, was Partner*innen in die Ehe einbringen, macht es wesentlich einfacher, sich später wieder auseinanderzudividieren.

Kannst du ein Buch bzw. weitere Ressourcen zum Thema Ehevertrag Tipps für Frauen empfehlen?

Mir ist leider kein Buch eingefallen. Was wahrscheinlich daran liegt, dass bei diesem Thema alles sehr individuell ist. Um einen guten Vertrag abzuschließen – wie gesagt, wenn ihr einen Ehevertrag abgeschlossen habt, gilt dieser dann erstmal – muss man wirklich ganz konkret auf die ganz eigene Situation eines Paares eingehen.

Mein Tipp: Such dir eine*n Berater*in und lass dich unterstützen.

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